
Bestimmte Forderung en können von Gesetzes wegen nicht abgetreten werden. So z.B. Lohnforderungen, die ein bestimmtes Minimum (die Pfändungsfreigrenze) nicht übersteigen; Forderung en, deren Inhalt sich durch die Abtretung verändern würde (z. B. Ansprüche auf Altenteilsleistungen); Forderung en, deren Abtretbarkeit vertraglich - durch Arbeit....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gesetzliches-abtretungsverbot/gese
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